Pfeil Startseite  Pfeil Veranstaltungen  Pfeil Archiv  Pfeil 23.07.2009
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Fachveranstaltung der MIT Rhein Neckar
Gewerblicher Rechtschutz - Abmahnungen
Donnerstag, 23. Juli 2009

Zeit: 20.15 Uhr
Ort: Gasthaus "Ratsstube", Sinsheim-Dühren

Christian Wanner, der Stellvertretende Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftvereinigung der CDU Rhein Neckar, konnte zahlreiche Gäste in der Ratsstube in Sinsheim-Dühren begrüßen. Thema des Fachvortrags war: Grundlagen des Wettbewerbsrechts insbesondere Abmahnungen. Als Referent konnte Dr. Thomas Nägele, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, von der Kanzlei Schilling, Zutt und Anschütz in Mannheim gewonnen werden.

Dr. Nägele gab einen Überblick zum Thema Abmahnungen. Wer darf Abmahnen und welche Vorraussetzungen müssen dazu erfüllt sein. Oftmals begehen gerade mittelständische Unternehmer unbewusst Verstöße, die zu Abmahnungen führen können. Dies können allgemeine Wettbewerbsverstöße sein, Verletzungen gewerblicher Schutzrechte (z.B. Marken, Patente) und Urheberrechtsverletzungen. Folgende Beispiele sind aber nicht nur für Unternehmer relevant: fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder fehlerhafte AGB-Klauseln, Verletzung von Urheberrechten bei der Nutzung von Tauschbörsen oder die unberechtigte Verwendung von Fotos im Internet.

Diese Sachverhalte können auch zu Abmahnungen von Privatpersonen führen. Egal ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, erfordert eine Abmahnung immer eine Reaktion des Abgemahnten; nach der Rechtssprechung besteht eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Im weiteren Vortrag ist Dr. Nägele noch auf die Themen Unterlassungserklärungen und Schadensersatz im obigen Zusammenhang eingegangen. Bei der anschließenden Diskussion und der Möglichkeit Fragen an den Referenten zu stellen, wurde deutlich, das Abmahnungen leider ein Thema ist, mit dem viele Mittelständler schon unfreiwillig konfrontiert wurden. Gerade was die Vollständigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationspflichten, Haftungsausschlüsse, Werbeinhalten und Wettbewerbsverhalten angeht, sehen sich viele kleine und mittlere Unternehmen mit der Gesetzeslage überfordert. Die Folgen sind hohe Kosten für rechtliche Beratung, Gerichtskosten und möglicherweise Strafen und Schadensersatzansprüche.

Dr. Nägele empfahl frühzeitig, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche hohe Folgekosten zu vermeiden. Christian Wanner bedankte sich im Namen der MIT bei Dr. Nägele für den sehr interessanten Vortrag.

Die anwesenden Mittelständler waren sich einig, dass es dem MIT-Kreisvorstand wiederholt gelungen ist, einen Experten von hoher fachlicher Qualität, zu einem komplizierten, praxisrelevanten Thema zu verpflichten. Für das tägliche Arbeiten als Selbständiger wünschte sich Christian Wanner: "Wettbewerbsschutz und der Schutz von geistigem Eigentum sind gerade für uns kleine und mittlere Unternehmen von sehr großer Bedeutung. Wichtig ist aber auch, dass die Mittelständler vor "gewerblichen" bzw. "professionellen Abmahnern" besser geschützt werden. Hier müssen unsere Politiker aktiv werden.

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